Tiefgreifende Zerrüttung einer Eigentümergemeinschaft
Die tiefgreifende Zerrüttung einer Eigentümergemeinschaft ist kein
Sachmangel i.S.d. §§ 459 ff. BGB (OLG Düsseldorf Urteil vom 04.12.1996 - 9 U
92/96 - NJW 1997, 1079 ff; anderer Meinung KG NJW 1992, 1901 ff). Der Verkäufer
einer derartigen Eigentumswohnung muss auf eine tiefgreifende Zerrüttung der
Eigentümergemeinschaft hinweisen, wenn der Käufer im Glauben und unter
Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise Aufklärung erwarten
durfte. (BGH NJW 1989, 763 (764)) Im Urteilsfall hatte eine Gruppe von
Eigentümern systematisch sämtliche unangenehmen Beschlüsse der
Eigentümergemeinschaft angefochten. Vom Jahr 1987 bis zum Kauf im Jahr 1994 war
es aufgrund dieser Gruppe von Wohnungseigentümern zu mehr als 100 WEG-Verfahren
gekommen. Das Verschweigen einer tiefgreifenden Zerrüttung der
Eigentümergemeinschaft verpflichtet den Verkäufer zum Schadenersatz aus culpa
in contrahendo.