Dr. Weigl Augustinowski Treuconsult GmbH München  
Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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Inhalt:

ACHTUNG SEITE NICHT MEHR
AKTUALISIERT - HISTORISCH

Einleitung

A

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abmahnung
Abrechnung
Abschleppkosten
Abwasserkanal
Altbauten
Amateurfunkantennenanlage
Anfechtung
Anfechtung - Teilanfechtung
Anlieger
Antenne
Arten des Eigentums nach WEG
Auflagen - baurechtliche
Auflassungsvormerkung
Aufrechnung
Auslagen

B

Balkon
Bauliche Veränderung
Baum
Begründung des Wohnungseigentums
Beirat

Beiträge
Berater
Beschluß, nichtiger
Beschwer - Wert

Beschwerdefrist
Beschwerdewert 

Betreten des SE
Beweissicherungsverfahren
Beweisverfahren

Bewirtschaftungskosten

D

Dachboden
Dachterrasse
Drittschützende Normen
Duldungspflicht  
Duplexgarage

E

Eigentum
Eigentum, Arten des Eigentums
Eigentum, Erwerb des Eigentums
Eigentum, Gemeinschaftliches
Eigentümerversammlung
Eigentümerwechsel
Einleitung
Einstimmigkeit
Ersatzzustellung
Erwerberhaftung

F

Falschparker
Fälligkeit der Beiträge, Hausgelder und Sonderumlagen

G

Garageneinfahrt
Gebrauchsregelung
Gefälligkeitsverhältnis
Gemeinschaftseigentum
Gemeinschaftseigentum, notwendiges
Gemeinschaftsordnung
Gerichtliches Verfahren - Kostenaufteilung
Gerichtskosten
Gewährleistungsansprüche
Glasfenster

H

Haftung des Eigentümers
Hausgelder
Hausgeldrückstände
Hausgeldrückstände - Kappung der Versorgungsleitungen
Haustierhaltung
Heizöl
Heizungsumstellung
Hobbyräume
Hund - Schadenersatzansprüche bei Verlust
Hundehaltung

I

Instandsetzung/Instandhaltung
Insolvenzverfahren
Isolierter Miteigentumsanteil

J

Jahresabrechnung

K

Kabelanschluss
Kanal
Kanalanschluss
Kaufrecht
Kaufrecht - beschränkt persönliche Dienstbarkeit bezüglich Fernwärmeleitung eines Grundstückes
Kenntnis (des Verwalters)
Kiosk
Klagebefugnis
Konkurs des Eigentümers
Kosten
Kostenverteilung
Kraftfahrzeug
Küchengerüche

L

Ladung zur Eigentümerversammlung
Lasten
Lastschriftverfahren
Leitungsrechte

M

Markise
Mehrheitsbeschluss
Miete
Mieter - Vorkaufsrecht
Miteigentumsanteil - isolierter 
Modernisierung

N

Nachbarrecht
Nachbarrecht1
Nachbarrecht - Bauschuttrecyclinganlage
Nachbarrecht - Zwangsvollstreckung zur Abwehr von Immissionen
Nichtbeschluß
Nichtigkeit von Beschlüssen
Nießbrauch
Notgeschäftsführer
Notwendiges Gemeinschaftseigentum
Nutzung

P

Parabolantenne
Parkplätze
Preisnachlass für Mängel am Gemeinschaftseigentum
Produkthaftpflicht
Protokoll

R

Rauchen in der Eignetümerversammlung
Raumeigentum
Rechnungslegung
Rechtsanwaltsgebühren
Rechtskosten
Rechtsmissbrauch
Rechtsmittel in WEG-Sachen
Rechtsschutzversicherung
Rohrleitungen
Rücklagenverrechnung

S

Sachverständigenkosten
Satellitenschüssel
Schenkungsrecht
Schwertransport
Selbständiges Beweisverfahren
Selbständiges Beweisverfahren - Streitwert
Sichtschutz
Sondereigentum
Sondernutzung
Sondernutzungsrechte - fehlgeschlagene Begründung
Spritzwasser
Stimmrecht
Straßenanlieger

T

Tagesordnungspunkt "Wirtschaftsplan"
Teileigentum
Teilungserklärung
Terrassensanierung
Tierhaltung

V

Veränderung (bauliche)
Veräußererhaftung
Vereinbarungsändernder Beschluß
Vereinbarungsersetzender Beschluß
Vermieter
Vermietung
Verkäuferpflichten
Verkleidungen
Versorgungsleitungen
Versicherungen
Verwalter
Verwalterbestellung
Verwalterbestellung-Maklertätigkeit
Verwaltervertrag
Verwalterzustimmung
Verwaltungsbeirat
Verzug

Vollmacht
Vollstreckungsgegenklage
Vormietrecht/Vorpachtrecht
Vorschüsse

W

Werbungskosten
Wiedereinsetzung
Wirtschaftsplan
Wohngebäudeversicherung
Wohngeld
Wohnungseigentümerversammlung

Wohnungseigentümerversammlung - Ja-Stimmenauszählung bei Beschlußfassung
Wohnungseigentumsverwaltung - unechte
Wohnungseigentum - Begründung

Z

Zerrüttung
Zitterbeschluss
Zugang
Zurechnung
Zustellung
Zwangsverwalter
Zweckbestimmung


Verzug

Kommt ein Wohnungseigentümer mit der Leistung seiner Beiträge (Vorschüsse laut Wirtschaftsplan und Abschlußzahlungen gemäß Abrechnungen) in Verzug, schuldet der Wohnungseigentümer zusätzlich zu den Beträgen auch Verzugszinsen. Die Eigentümergemeinschaft muß Zahlungsrückstände im Verfahren nach §§ 43 ff WEG vor dem zuständigen Wohnungseigentumsgericht geltend machen. Der Verwalter ist nach § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG nur befugt, Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, wenn er hierzu durch Beschluß der Wohnungseigentümer ermächtigt ist. Im Interesse der Zahlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft ist es daher dringendst geboten, daß der Verwalter durch ausreichende Beschlüsse ermächtigt und bevollmächtigt ist, rückständige Beiträge und Zinsen der Wohnungseigentümer notfalls gerichtlich einzuklagen. Bei Verzug mit Beiträgen hat sich zwischenzeitlich die Übung der Wohnungseigentümergerichte herausgebildet, die Kosten des gerichtlichen Verfahrens gemäß § 47 Abs. 1 WEG dem Wohnungseigentümer aufzuerlegen, der sich in Verzug befinden und diesen auch mit den außergerichtlichen Kosten des Verfahrens gemäß § 47 Satz 2 WEG zu belasten.

Kommt ein Wohnungseigentümer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug und wird daher vom Verwalter aufgrund einer ihm erteilten Ermächtigung ein Anwalt mit der gerichtlichen Geltendmachung der rückständigen Hausgelder beauftragt, zahlt dann aber der Wohnungseigentümer vor der Zustellung der Klage, liegt keine Erledigung der Sache im Sinne des § 91 a ZPO vor. Dies bedeutet, daß die vorprozessual entstandenen RA-Kosten nicht gegenüber dem säumigen Miteigentümer im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt werden können. Vielmehr müssen diese Kosten in einer selbständigen Klage vor dem Wohnungseigentumsgericht geltend gemacht werden. Die Ermächtigung des Verwalters sollte auch derartige Verfahren umfassen. 

Enthält die Teilungserklärung Regelungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung des Hausgeldes, können diese Regelungen nicht durch einen einfachen Mehrheitsbeschluß außer Kraft gesetzt werden. Eine Abänderungen derartiger Bestimmungen der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung betrifft das gemeinschaftliche Grundverhältnis der Wohnungseigentümer. Derartige Regelungen können die Eigentümer daher nach Auffassung des OLG Düsseldorf nur einstimmig treffen. Ein Mehrheitsbeschluß genügt nicht - Beschluß des OLG Düsseldorf vom 14.04.2000 - 3 Wx 60/00 - NJW-RR 2001, 88).

siehe: